Schlosshotel Steinburg gehört zu den „Exzellenten Lernorten“

Einzeln großartig – gemeinsam exzellent! Das Schlosshotel gehört seit 1. Januar zu den „Exzellenten Lernorten“ (ELO). Unter der Marke „Exzellente Lernorte“ vereinen sich herausragend spezialisierte Tagungshotels. Sie verfolgen das Ziel, durch ein optimales räumliches Umfeld Lernerfolge zu verstärken.

Wer in einem Exzellenten Lernort tagt, erlebt erstklassige Betreuung – von der Angebotserstellung über die Beratung zu Räumen, Pausen und Rahmenprogrammen bis hin zum Rundum-Sorglos-Service vor Ort. Alle Häuser orientieren sich im permanenten Dialog mit ihrer Zielgruppe an Trends und Erkenntnissen der Weiterbildung, um perfekte Lernbedingungen zu bieten. Jedes Hotel pflegt dabei seine ganz besonderen Spezifikationen. Deshalb finden Trainer, Tagungsleiter und Personalentwickler für viele Trainingsformen passende Angebote. Die kompetenten Tagungsprofis eines jeden exzellenten Lernortes sind Gesprächspartner auf Augenhöhe und Ideengeber für Tagungskunden. Alle 22 Hotels eint zudem die Überzeugung, dass permanenter Austausch und gemeinsames Lernen die besten Voraussetzungen für innovative Dienstleistungen und moderne Mitarbeiterführung sind.

„Nachdem wir uns die letzten Jahre auf dem Tagungsmarkt erfolgreich etabliert haben, folgt jetzt die nächste Herausforderung. Wir sind überzeugt, dass wir mit unserem Refugium perfekt zu den ELOs passen und freuen uns auf einen regen Austausch mit den Kollegen über spannende Projekte und Trends im Bereich der Trainingsformate“, -berichtet Lothar Bezold.

Für die Entwicklung innovativer Ideen wurde die Kooperation „Exzellente Lernorte“ 2017/18 gleich mit zwei Europäischen Trainingspreisen ausgezeichnet, weil sie „mögliches Wettbewerbsdenken beiseitegelassen hat, um gemeinsam Verbesserungen für den Tagungsmarkt zu erreichen.“

(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.)